In der Folge müssen sich Unternehmer immer häufiger in Ermittlungs- und Strafverfahren rechtfertigen, meist überraschend. In diesem Trend mussten wir in den zurückliegenden Jahren immer mehr unserer Mandanten in solchen Angelegenheiten vertreten und sie gegen Vorwürfe der Steuerhinterziehung, der Untreue, der Bestechung, unkorrekter Buchführung oder insolvenzrechtlichen Fehlverhaltens verteidigen.
Oft lässt sich der Vorwurf bereits im Ermittlungsverfahren widerlegen. Bewährt hat sich dabei die ergänzende Bündelung rechtsanwaltlicher und steuerlicher Kompetenz.
Unser Leistungsangebot
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Verteidigung in Steuer- und Wirtschaftsstrafsachen
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Begleitung bei Außenprüfungen des Finanzamts, Rentenversicherungsträger, Zollbehörden, Berufsgenossenschaften
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Einspruchsverfahren gegen Steuerbescheide
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Klageverfahren vor den Finanzgerichten
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Unterstützung bei Hausdurchsuchung und Verhaftung
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Abwehr steuerlicher Vollstreckungshandlungen