
Nicht vergessen! Steuertermine November 2019
Nicht vergessen!
Steuertermine November 2019
Hier finden Sie die aktuellen Termine für die Abgabe Ihrer Steuererklärungen und für Ihre Steuervorauszahlungen.
Fälligkeit
Montag, 11.11.2019
- Lohn- und Kirchenlohnsteuer
- Umsatzsteuer
Freitag, 15.11.2019
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer
Ablauf der Schonfrist
Donnerstag, 14.10.2019
- Lohn- und Kirchenlohnsteuer
- Umsatzsteuer
Montag, 18.11.2019
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer
Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge November 2019
- Die Beiträge sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankenarbeitstag eines Monats fällig. Für November 2019 ergibt sich demnach als Fälligkeitstermin der 27.11.2019.
- Der zu zahlende Betrag ergibt sich aus den vorläufigen Lohnabrechnungen. Stellt sich nach Ablauf des Monats heraus, dass die Zahlung zu niedrig war, ist der Differenzbetrag bis zum drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats zu zahlen.
Anmerkungen/Hinweise
Die Abgabe-Schonfrist ist abgeschafft. Die 3-Tages-Zahlungs-Schonfrist gilt nur noch bei Überweisungen, nicht bei Barzahlungen und Scheckzahlungen.
Fällt ein vom Gesetzgeber festgelegter Termin auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich der Termin auf den nächsten Werktag.
Rechtzeitig ist die Abgabe einer Steuererklärung, wenn sie dem Finanzamt vor Ablauf der Abgabefrist vorliegt. Geht dem Finanzamt die Erklärung verspätet zu, kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden.
Alle Angaben ohne Gewähr