Online-Banking: Vor jeder TAN-Eingabe müssen Betrag und Ziel-IBAN überprüft werden
Nach einem Urteil des OLG Oldenburg vom 21.08.2018 (Az. 8 U 163/17) müssen Bankkunden beim Online-Banking vor jeder TAN-Eingabe den auf dem Mobiltelefon angezeigten Überweisungsbetrag und die dort ebenfalls genannte Ziel-IBAN überprüfen. Wird dies unterlassen, ist das als grob fahrlässig anzusehen und die Bankkunden sind selbst für den Verlust seines Geldes verantwortlich.