Sie suchen einen Anwalt für Arbeitsrecht? Wir wissen, worauf es in den verschiedenen Bereichen vom Arbeitsrecht ankommt und bieten Ihnen eine vertrauensvolle und effiziente Betreuung. Ziel ist es dabei, eine Lösung zu finden, mit der Sie zufrieden sein können. Schnell und erfolgreich, das ist unser Anspruch.
Mit den Rechtsanwälten von Haug & Höfer finden Sie einen kompetenten vertrauenswürdigen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, der sie durch sämtliche Instanzen des Arbeitsrechts begleitet. Nirgends sonst kommt es zu ähnlich vielen Konflikten und verhängnisvollen Fehlern wie auf dem Terrain des Arbeitsrechts.
Wann wird ein Anwalt Arbeitsrecht benötigt?
Einen Anwalt für Arbeitsrecht benötigen Sie nicht nur, wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt wird. Durch die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht können Sie auch bei den meisten Konflikten eine bessere Lösung erzielen.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Themen, bei denen ein Anwalt Arbeitsrecht für Sie tätig werden kann:
Abmahnung – wie reagieren?
Sie haben von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung erhalten? Als erstes sollten Sie einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht die Abmahnung prüfen lassen. Mit einer Abmahnung beanstandet im Arbeitsrecht ein Arbeitgeber ein bestimmtes arbeitsvertragswidriges Fehlverhalten eines Arbeitnehmers und droht gleichzeitig für den Fall der Wiederholung negative Rechtsfolgen an. Mit einer solchen Abmahnung wird für den Arbeitgeber der Weg zur Kündigung geebnet.
Neben der Kündigung ist die Abmahnung die bekannteste arbeitsrechtliche Unmutsäußerung.
In den meisten Fällen ist die Abmahnung Voraussetzung für eine außerordentliche (fristlose) Kündigung des Arbeitsvertrages.
Damit eine Abmahnung jedoch rechtlich auch wirksam sein kann, sind an diese sehr strenge Anforderungen gestellt worden. Eine Abmahnung muss grundsätzlich folgende vier Bestandteile aufweisen:
- Konkrete Benennung des beanstandeten Verhaltens
- Rüge dieser Pflichtverletzung
- Eindringliche Aufforderung zu zukünftigen vertragstreuen Verhalten
- Androhung eindeutiger arbeitsrechtlicher Konsequenzen
Bei Kündigung Abfindung?
Es gibt keinen automatischen Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung. Es ist zwar gängige Praxis, dass Unternehmen ihren Mitarbeitern bei Kündigungen Abfindungen zahlen, ein genereller gesetzlicher Anspruch hierauf existiert aber nicht. In den meisten Fällen wird die Abfindung vom Arbeitgeber freiwillig oder nach gerichtlicher Entscheidung gezahlt.
Anspruch auf Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als Arbeitnehmer nach Erhalt einer betriebsbedingten Kündigung einen Anspruch auf Abfindung haben. Der Abfindungsanspruch besteht mit dem Ablauf der Kündigungsfrist, sofern innerhalb der Dreiwochenfrist keine Kündigungsschutzklage erhoben wird und der Arbeitgeber zuvor in der Kündigungserklärung einen entsprechenden Hinweis gegeben hat.
Im Aufhebungsvertrag Abfindung vereinbaren
Meistens wird eine Abfindung im Aufhebungsvertrag vereinbart. Die Höhe der Abfindung im Aufhebungsvertrag kann frei verhandelt werden. Oft einigen sich die Parteien auf Zahlung einer Abfindung in Höhe von 1/2 Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.
Bei der Verhandlung zur Höhe der Abfindung können Sie sich strategisch von einem Arbeitsrecht Anwalt beraten lassen.
Erhebt der gekündigte Arbeitnehmer Klage in einem Kündigungsschutzprozess und stellt das Arbeitsgericht fest, dass die Kündigung unwirksam ist, ist das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer häufig schon so belastet, dass eine sinnvolle Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist. In einem solchen Fall besteht nach § 9 KSchG die Möglichkeit, die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil gegen Zahlung einer Abfindung zu erreichen. Die Höhe der Abfindung bestimmt in diesem Fall das Gericht.
In den meisten Kündigungsschutzprozessen regt das Gericht von sich aus einen Vergleich an. Für den Arbeitgeber kann ein solcher Vergleich von Vorteil sein, wenn sich abzeichnet, dass die Kündigung unwirksam sein könnte. So kann der Arbeitgeber das Risiko, den Arbeitnehmer nach verlorenem Prozess weiter beschäftigen zu müssen, minimieren.
Kündigung Arbeitsverhältnis
Eine Arbeitsverhältnis Kündigung kann ordentlich oder außerordentlich ausgesprochen werden. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Sie beraten, welche weiteren Schritte Sie bei einer Kündigung unternehmen sollten.
Die außerordentliche Kündigung ist auch unter fristloser Kündigung bekannt. Bei der ordentlichen Kündigung sind die jeweils geltenden Kündigungsfristen einzuhalten, bei der fristlosen Kündigung muss keine Kündigungsfrist eingehalten werden. Um eine fristlose Kündigung wirksam sein zu lassen, ist ein wichtiger Grund unbedingt erforderlich.
Wichtige Kündigungsgründe für eine fristlose Kündigung können sein:
- Arbeitsverweigerung
- grobe Verletzung der Treuepflicht
- Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot
- Diebstahl oder Unterschlagung sein.
Die rechtlichen Hürden für eine fristlose Kündigung sind sehr hoch, selten hat sie vor den Arbeitsgerichten Bestand.
Die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber selbst setzt nur dann einen Kündigungsgrund voraus, wenn Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz besteht. Voraussetzung für die persönliche Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes ist die Erfüllung der gesetzlichen Regelwartezeit, d. h. das betroffene Arbeitsverhältnis muss ohne Unterbrechung länger als 6 Monate bestanden haben. Weitere Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes ist, dass in dem Betrieb in der Regel mehr als zehn (Vollzeit-) Arbeitnehmer beschäftigt sind.
Anwalt Arbeitsrecht : Unser Leistungsangebot
- Erstellen und Überprüfen von Arbeitsverträgen
- Kündigung und Kündigungsschutzverfahren
- Aufhebungsverträge
- Aushandeln von Abfindungen
- ordentliche und fristlose Kündigungen
- Abmahnungen
- Außergerichtliche Beratung und Vertretung
- Vertretung vor dem Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht
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Rechtsanwalt Uwe Haug
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