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Anwalt Energierecht, Erneuerbare Energien (EEG-Recht)
Bis zur Energiewende war Stromerzeugung das alleinige Geschäft weniger Großunternehmen mit großen Kraftwerken. Die kleinsten Akteure waren damals noch kommunale Versorger. Die erneuerbaren Energien beendeten dieses Monopol und ließen eine beachtliche Anzahl kleinerer Unternehmen entstehen, die sich an der Stromerzeugung beteiligen. Ihr Anteil wächst stetig. Investitionssicherheit bieten ihnen gesetzliche Preiszusagen und darauf abgestellte Finanzierungsmodelle von Banken. Außerdem schuf der Gesetzgeber neuartige Möglichkeiten, um Investoren sehr schnell zu Rechtssicherheit zu verhelfen.
Für Unsicherheit sorgt die derzeit noch häufige Novellierung des Gesetzes über erneuerbare Energien (EEG-Recht). Seit der Energiewende wurde es alle zwei Jahre wurde es fast von Grund auf neu gefasst. Routine kann daher nicht aufkommen. Dies kann allerdings gar nicht anders sein. Es gibt vieles, das sich erst bei der Umsetzung der Energiewende als regelungsbedürftig herausstellte, und manches, das sich als korrekturbedürftig erwies.
Unterm Strich bot die Energiewende bislang eine unvergleichliche Chance. Etliche Mandanten der Kanzlei Haug & Höfer Rechtsanwälte und Steuerberater GmbH haben sie erfolgreich genutzt.
Unser Leistungsangebot Anwalt Energierecht
- Prüfung neuer Projekte auf Förderfähigkeit der EEG-Anlage
- Begleitung bei Finanzierungsgeschäften für neue EEG-Anlagen
- Abwicklung von Käufen und Verkäufen von (auch: bankfinanzierten) EEG-Anlagen
- Gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche auf Netzanschließung, Netzausbau, Netzverstärkung, Stromabnahme
- Beratung bei Direktvermarktungsmodellen
- Verfahren vor der Clearing-Stelle
Ihr Anwalt für Energierecht in Leipzig
Rechtsanwalt Uwe Haug
Mail: haug@haug-hoefer.de
Telefon: 0341-355 20 50