Warum einen Anwalt Kapitalanlage & Kapitalanlagerecht? Unternehmerische Gewinne oder Ersparnisse wollen angelegt sein. Früher besorgte dies meist die Bank oder eine Lebensversicherung. Aufgrund des rückläufigen Zinsniveaus sind solche Anlageformen jedoch nicht mehr attraktiv. Die im Kapitalmarktrecht erfahrenen Anwälte der Kanzlei Haug & Höfer Rechtsanwälte und Steuerberater GmBh beraten Sie und helfen Ihnen, sich vor finanziellen Verlusten zu schützen.
Anwalt Kapitalanlage & Kapitalanlagerecht
Renditeorientierte Anleger stehen vor Schwierigkeiten. Auf Kursgewinne ausgerichtete Anlageprodukte und die Anlage in geschlossenen Fonds scheinen die Lösung zu bieten. Tatsächlich werden die Erwartungen oft mehr als enttäuscht: Nicht nur die Rendite bleibt aus, sondern auch das eingesetzte Kapital erweist sich als verloren.
Kapitalanlagen kennen wir aus allen denkbaren Perspektiven: Aus der Sicht der Anleger ebenso wie aus der Sicht der Emittenten und Vermittler. Dreh- und Angelpunkt ist der Verkaufsprospekt. Er liest sich einleuchtend. Oft aber verdeckt seine elegante Sprache, dass das beabsichtigte Geschäft allein rechnerisch unmöglich funktionieren kann. Der Anleger, der dort investiert, kommt zu Schaden. Der Vermittler, der auf die Unbedenklichkeit der vermittelten Geldanlage vertraut, macht sich schadensersatzpflichtig, und vom Emittenten ist nach einer Flut von Prozessen nichts mehr zu holen.
Präventive Beratung schützt vor Verlust. Dies gilt für Anleger und Vermittler gleichermaßen. Wenn die Anlage bereits getätigt wurde, muss gleich nach dem ersten Zweifel unverzüglich gehandelt werden. Vertrösten und sich vertrösten zu lassen, ist für Anleger wie für Vermittler der falsche Weg.
Unser Leistungsangebot im Bereich Kapitalanlagenrecht
- Präventive Beratung für Anleger, Vermittler und sonstigen Finanzdienstleistern
- Begutachtung von Verkaufsprospekten
- Erstellung von Verkaufsprospekten für Emittenten
- Schadensersatzklagen für Anleger
- Provisionsprozesse für Vermittler
- Beratung und Vertretung von aus Vertriebsstrukturen ausscheidenden Vermittlern
- Auseinandersetzungen um Stornoreserven