Drohende Altersarmut bei Einzelunternehmern

Laut statistischem Bundesamt (www.destatis.de) gab es 2018 in Deutschland 3.481.860 Unternehmen. Davon beschäftigte der allergrößte Teil (3.109.261 Unternehmen) 0 bis 9 Arbeitnehmer. Nicht so genau erfasst ist davon jener Anteil von Unternehmern, die null Arbeitnehmer beschäftigen. Ihre Zahl schätzte das Handelsblatt in seiner Online-Ausgabe am 25.10.2017 auf etwa 2,4 Millionen Menschen. Damit machen die sogenannten Solo-Selbständigen etwa 69 Prozent aller deutschen Unternehmer aus. Weil sie aber nur 5,3 Prozent der insgesamt 45 Millionen Erwerbstätigen darstellen und über keinerlei Lobby verfügen, interessieren sich Politik und Medien wenig für sie. Man kann auch sagen: gar nicht.

In den achtziger Jahren galt es als umwerfend clever, selbständig zu sein. Statt Steuern vom Einkommen zu bezahlen, leistete man sich davon lieber ein beeindruckendes Auto und speiste auf Kosten des Finanzamts in schicken Restaurants (steuerrechtlich ging damals vieles, was heute völlig unvorstellbar ist). So entstand der Eindruck, Selbständigkeit sei zwingend mit Wohlstand gleichzusetzen. Den Arbeitgebern gefiel dies, denn im Gegensatz zu Arbeitnehmern genießen freie Mitarbeiter und Subunternehmer keinen Kündigungsschutz. Auch der Politik kam der Drang in die Selbständigkeit gelegen. Zwar entging dem Staat Einkommenssteuer, doch sein wesentlich größeres Problem war in diesen Tagen die steigende Arbeitslosigkeit. Selbständige verunreinigen keine Arbeitslosenstatistik. Mit der Erfindung des bösen Wortes Scheinselbständigkeit ließ sich die Politik damals noch viele Jahre Zeit. In den neunziger Jahren setzte sich dieser Trend fort. Viele Neubundesbürger flohen in die Selbständigkeit, die sie für die einzige Rettungsmöglichkeit vor der Dauerarbeitslosigkeit hielten, vielleicht zu Recht. 2003 traten schließlich die Hartz-Gesetze in Kraft, die Arbeitslosen die Selbständigkeit mit dem optimistischen Begriff Ich-AG sogar ausdrücklich schmackhaft machen wollten. Man darf nicht dem Irrtum aufsitzen, Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater gehörten auch dazu. Die klassischen freien Berufe kommen nämlich ohne qualifizierte Mitarbeiter unmöglich aus. Sie gehören deshalb zwar meist zu den Kleinunternehmern mit bis neun Arbeitnehmern, aber ganz selten zu den 2,4 Millionen Solo-Selbständigen. Diese wiederum haben Berufe, die typischerweise eher in einem Angestelltenverhältnis ausgeübt werden.

Die Solo-Selbständigen sozial einzuordnen, ist ausgesprochen schwierig. Versucht man dies, muss man auf eigene Beobachtungen zurückgreifen. Es gibt darunter beispielsweise viele Menschen, die im IT-Bereich tätig sind. Einige davon haben Einkommen im weit sechsstelligen Bereich und bezahlen hohe Steuern, weil das Steuerrecht längst nicht mehr so leger ist wie einst in den achtziger Jahren. Die weit größere Mehrzahl der IT-Leute leben jedoch in schmalen, geradezu entbehrungsreichen Verhältnissen. Diese Zweiteilung zieht sich durch alle Berufs- und Branchengruppen: Coaches, Lektoren, Journalisten, Seminarleiter, Eventveranstalter, Regisseure, Models oder Handwerker. DIE WELT schrieb am 20.01.2019 in ihrer Online-Ausgabe, 30 Prozent der Solo-Selbständigen kämen nicht einmal auf das Mindestlohn-Einkommen eines Arbeitnehmers. Dies deckt sich mit unseren Beobachtungen, aus denen wir hinzufügen dürfen: Gut oder zumindest zufriedenstellend verdienen höchstens 30 Prozent der Solo-Selbständigen, und auch mit jenen 40 Prozent, die das Mittelfeld darstellen, möchten die meisten Arbeitnehmer nicht tauschen.

Gemeinsam ist allen Solo-Selbständigen aber eines: Sie sind zwar alle (meist privat) krankenversichert, doch betreiben sie entweder keine oder nur eine viel zu dürftige Altersvorsorge. Dies hat mehrere Gründe: Das Alter erscheint vielen so weit entfernt, dass man sich um Rente irgendwann später noch kümmern kann. Dies bekommt man übrigens nicht nur von Solo-Selbständigen zu hören, sondern auch von Unternehmern weit größerer Gewichtsklasse. Ansonsten: Wenn es mit den Einnahmen einmal nicht gut läuft, wird als erstes die Altersversorgung auf Eis gelegt. Ein erheblicher Teil der Solo-Selbständigen kann sich Altersrücklagen schlicht nicht leisten. Schließlich gibt es noch jene Kleinunternehmer, die vor dem 1. Januar 2007 eine Insolvenz durchlaufen mussten. Nach damaliger Rechtslage waren in diesem Fall Altersersparnisse von Selbständigen verloren. Dies traf auf keinen kleinen Teil jener Optimisten zu, die sich in den achtziger und neunziger Jahren selbständig gemacht hatten und nach der Insolvenz von vorn anfangen mussten.

In dem schon erwähnten Artikel schrieb DIE WELT:

Viele Selbstständige mit geringem Einkommen verdienen so wenig, dass ihre Rente trotz regelmäßiger Beiträge das Niveau der Grundsicherung nicht übersteigt – die Betroffenen haben so wenige Anreize vorzusorgen. … Während nämlich nur 2,2 Prozent aller Senioren, die zuvor angestellt waren, im Alter staatliche Hilfe in Form der Grundsicherung brauchen, sind es unter zuvor Selbständigen mit 3,7 Prozent weitaus mehr.

Wohlgemerkt: Die Grundsicherung für einen Alleinstehenden macht zurzeit 416 Euro aus. Dies ist das Auskommen für jene 3,7 Prozent der vormals Selbständigen, die gar keine Altersversorgung haben oder nur eine solche, die weniger als Hartz-IV bringt.

Die schwächelnde SPD sieht sich vor den anstehenden Wahlen veranlasst, sich endlich wieder bei Arbeitnehmern als ihrer Stammklientel ins Gedächtnis zu rufen. Wer 35 Jahre lang (als Arbeitnehmer) wenigstens ein bisschen in die Rentenkasse einbezahlt hat, soll 900 Euro Grundrente bekommen. Selbstständige kommen in ihren Überlegungen nicht vor, obwohl es die SPD war, die mit dem Modell der Ich-AG im Hartz-II-Gesetz massenhaft Menschen in die Solo-Selbständigkeit lockte, um mit der hierdurch verbesserten Arbeitslosenquote politisch punkten zu können.

Gewiss: Selbständige haben in die Rentenkasse nicht einmal ein bisschen, sondern überhaupt nichts einbezahlt. Dafür hatten sie aber zeitlebens auf alle sonstigen Sozialleistungen verzichtet, etwa auf Arbeitslosengeld, auf die (langfristig billigere) gesetzliche Krankenversicherung oder auf die kostenlose Familienversicherung für ihre Kinder. An einen Pfändungsschutz für die Altersersparnisse der Ich-Aktionäre hatte die SPD 2003 noch gar nicht gedacht. § 851c Absatz 2 wurde erst 2007 in die Zivilprozessordnung eingebaut. Die klassischen freien Berufe haben in ihren (Ärzte-, Notar-, Steuerberater- oder Rechtsanwalts-) Kammern eine Lobby, die ihnen zu berufsständischer Altersversorgung in Gestalt von Versorgungswerken verhalf.

Die 2,4 Millionen Solo-Selbständigen dagegen haben keine Interessenvertretung. Ihnen kann höchstens ihr Steuerberater helfen, vorausgesetzt, er kennt sich im Dickicht der Anforderungen an eine Altersversorgung für Selbständige aus. Diese einzige Hilfe wird weiterhin gefragt sein, denn auch die Grundrentenpläne gehen an den Solo-Selbständigen erneut vorbei.

Die Grundzüge der Altersversorgung Selbständiger nennt § 10 Absatz 1 Ziffer 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes: Es muss sich um eine Anlageform handeln, die frühestens ab dem 62. Lebensjahr oder ab Eintritt einer Berufsunfähigkeit eine lebenslange Rente verspricht. Es gibt hierzu allein nach dem Gesetz eine Vielzahl zusätzlicher Anforderungen und Alternativen, die wir hier aber bewusst nicht darstellen, weil sie zu einzelfallbezogen wären und deshalb von der groben Orientierung ablenken. Die Beitragszahlungen sind natürlich nicht uferlos, sondern nur in einer vom Gesetzgeber für angemessen erachteten Höhe steuerlich absetzbar. Für Alleinstehende sind dies derzeit rund 20.000 Euro jährlich, wobei auch dies nur eine bewusst grob dargestellte Zahl ist. 20.000 Euro sind großzügig: Ein Angestellter mit einem Jahreseinkommen von 50.000 Euro zahlt jährlich nur knapp 9.500 Euro in die Rentenkasse ein, wovon der Arbeitgeber die Hälfte übernimmt. Der Pfändungs- und Insolvenzschutz von Altersversorgungen Selbständiger ist weniger großzügig angelegt. Er beträgt nach § 851a Absatz 2 Satz 2 ZPO altersabhängig zwischen 2.000 und 9.000 Euro jährlich, und insgesamt dürfen am Ende des Erwerbslebens 256.000 Euro pfändungssicher angelegt sein. Die wenigsten machen sich schon mit achtzehn selbstständig. Eher entschließt man sich um die dreißig zur Selbständigkeit. Wenn es beispielsweise im siebenundvierzigsten Lebensjahr zur Insolvenz kommt, konnte man bis dahin nur rund 67.000 Euro pfändungssicher ansparen, und dass es nach einer Insolvenz gleich wieder so gut läuft, um alle steuer- und vollstreckungsrechtlichen Höchstbeträge ausschöpfen und auch die pfändungsfreie Grenze von 256.000 Euro noch erreichen zu können, ist erfahrungsgemäß der seltenere Fall.

Mathematisch muss man allerdings anders rechnen: Um nach Eintritt in das Rentenalter (angenommen: 62 Jahre) über ein Einkommen zu verfügen, mit dem man seine private Krankenversicherung (angenommen: 600 Euro monatlich) und seine Miete (angenommen: 700 Euro monatlich) weiterzahlen kann und noch 700 Euro zum Leben übrig zu hat, braucht man 2.000 Euro monatlich bzw. 24.000 Euro jährlich. Nach der amtlichen Statistik werden derzeit geborene Männer 78,4 und Frauen 83,2 Jahre alt. Angenommen, es würde sowohl während der 37 Jahre dauernden Ansparphase als auch in der Auszahlungsphase (Männer 17 Jahre, Frauen 22 Jahre) jährlich ein Zins von 1,5 Prozent bezahlt, müssten Männer auf ein Kapital von 360.691 Euro kommen, Frauen auf 450.531 Euro. Der monatliche Beitrag liegt hiernach bei Männern bei 609 Euro, bei Frauen 761 Euro. Man kann die Beiträge auch dynamisieren, damit die Rechnung anfangs freundlicher aussieht, und die hohen Beiträge erst am Ende kommen, aber im Durchschnitt stimmt diese Rechnung (wer es nachrechnen möchte, kann sich in www.zinsen-berechnen.de vertiefen). Sie ist dennoch Augenwischerei:

Die monatlichen Beiträge sind in Wirklichkeit wesentlich höher, denn keine Versicherungsgesellschaft arbeitet umsonst. Hinzutreten zumindest die Abschlussprovision und die Bestandspflegeprovision für den Vermittler sowie die allgemeinen Verwaltungskosten. Versicherungsmathematisch einzukalkulieren ist auch das Risiko vorzeitiger Berufsunfähigkeit. Geschlechterspezifische Berechnungen werden neuerdings als diskriminierend angesehen, was zumindest für Männer die Sache teurer macht. Unterm Strich werden Frauen und Männer eher mit einer stattlichen monatlichen Einzahlung von rund 900 Euro rechnen müssen. Dies entspricht ungefähr dem Arbeitnehmer mit € 50.000,00 Jahreseinkommen, nur dass der Arbeitnehmer die Hälfte vom Arbeitgeber dazubekommt.

Die Frage ist, welche Solo-Selbstständigen solche Beitragszahlungen überhaupt durchhalten können, selbst wenn es auf ihrem Berufsweg zu keiner Insolvenz kommt. Jene, die am Monatsende nicht viel mehr als den Mindestlohn erwirtschaften können, schaffen dies nicht. Sogar unter den 30 Prozent Gutverdienenden versuchen es die Wenigsten. Sie fühlen sich meist mit etwa 280 Euro abgesichert, die sie Monat für Monat an eine Lebensversicherung zahlen. Das Unbegreifliche daran ist, dass sogar ordentlich verdienende Mathematiker und Informatiker so denken. GmbH-Geschäftsführer, von denen viele ebenfalls Solo-Selbständige sind, verweisen oft selbstbewusst auf scheinbar intelligent eingerichtete betriebliche Versorgungszusagen. Allerdings ist es keine Seltenheit, dass diese nicht eingehalten werden können, etwa wenn die GmbH im entscheidenden Zeitpunkt in die Krise gerät, und im Zuge ihrer Sanierung von der Versorgungszusage nur noch eine lästige Formalie übrigbleibt.

Wer sich selbständig machen möchte, muss erst einen Business-Plan erstellen, mit welchen Einnahmen er rechnet. Ohne vernünftigen Business-Plan gibt es auch keinen Bankkredit und keine Fördermittel. Nicht ein einziger dieser Helfer in die Selbständigkeit interessiert sich dafür, ob sich der neue Unternehmer aus den prognostizierten Einnahmen auch eine ausreichende Altersversorgung leisten können wird. Dies ist sehr kurzsichtig gedacht, denn auch Selbständige werden irgendwann alt, und für viele von ihnen wird das Alter zu einem kargen, entbehrungsreichen Lebensabschnitt. Ihre politische Schuldigkeit haben die Selbständigen getan, nämlich publikumswirksam die Arbeitslosenquote verschönert. Mit Dank, etwa bei der Grundrente, dürfen sie aber nicht rechnen.

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