Schadensersatz für Anleger der PIM Gold GmbH
Gold ist seit Jahrtausenden das Symbol für Macht und Reichtum. Für Kleinanleger galt Gold lange Zeit als ungeeignet, weil es keine Zinsen abwirft und obendrein noch Kursschwankungen unterliegt. In der Null-Zins-Phase wurde Gold nun auch für diese Klientel interessant. Den meisten Anlegern fehlt jedoch das Wissen über den Goldmarkt. Die meisten Gold-Käufer fühlen sich auf Beratung angewiesen. Dies macht diese Anlageform gefährlich. Wie immer bieten beflissene Dienstleister unkomplizierte Lösungen an, die sich am Ende aber als verhängnisvoll erweisen.
Einer dieser beflissenen Dienstleister ist die PIM Gold & Scheideanstalt GmbH. In der vergangenen Woche fand dort eine Durchsuchung statt. Der Geschäftsführer wurde verhaftet. DER SPIEGEL berichtete am 13. September 2019 in seiner Online-Ausgabe:
Rund 3,38 Tonnen Gold mit einem aktuellen Marktwert von etwa 150 Millionen Euro haben Anleger in den vergangenen zehn Jahren über die Firma aus dem hessischen Heusenstamm erworben. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat jedoch den Verdacht, dass ein großer Teil des Goldes gar nicht vorhanden ist – und die PIM-Verantwortlichen ein Schneeballsystem betrieben haben.
Was DER SPIEGEL berichtet, deckt sich mit unseren Beobachtungen. Es funktionierte so:
Das Geschäft
Die PIM GmbH unterhielt ein deutschlandweites Netz von Vermittlern, darunter Juweliere, Hochzeitsausstatter oder Zahngoldaufkäufer, die für ihr Geschäftsmodell warben. Man konnte bei der PIM GmbH entweder für einen bestimmten Betrag oder gegen regelmäßige Einzahlungen Gold kaufen, das anschließend bei der Verkäuferin PIM eingelagert wurde. Jederzeit konnte man sich sein Gold aushändigen lassen. Solange man es dort aber liegen ließ, sollte sogar eine Art Verzinsung auf den Einlagebetrag bezahlt werden. Das hört sich lukrativ und sicher zugleich an. Die Vermittler hatten daher allerhand zu tun, der PIM Goldkäufer zuzuführen. Zehntausend Anleger sollen es laut SPIEGEL sein.
Der Gegenwert
Worauf die Vermittler die Kunden nicht aufmerksam machten: In den Vertragsformularen stand zwar der Betrag, den der Kunde anlegen wollte. Wieviel Gold aber für dieses Geld erworben werden sollte, war dort nicht ersichtlich. Dies erfuhren die Kunden erst einige Wochen später mit der Post. Weil sich der Goldpreis häufig ändert und die meisten Menschen sowieso lieber vertrauen als nachrechnen, merkte so gut wie niemand, dass sich PIM einen beträchtlichen Aufschlag auf den offiziellen Kurs gönnte, den man bei Goldkäufen am Bankschalter bezahlt. In den Fällen, die bislang bei uns eingingen, lag dieser Aufschlag bei 36 Prozent. Das deckt sich übrigens mit der Berichterstattung des SPIEGEL, sodass es sich um keine Einzelfälle handeln dürfte. Aus diesen 36 Prozent dürften auch die Vermittler ihre Provisionen erhalten haben.
Wo ist das Gold?
Das weitaus größere Problem dürfte sein, dass es viel mehr Verträge als Gold gibt. Nach den Verträgen müssten bei der PIM 3,38 Tonnen Gold lagern. Davon fehlen aber rund 1,9 Tonnen. Dies berichtete das Handelsblatt am 12. September 2019, gleich nach der Durchsuchung. Wer bei Google zum Thema PIM recherchiert, wird mühelos feststellen, dass schon 2017 und 2018 von verschiedenen Anlegermedien vor der Geldanlage bei der PIM gewarnt wurde, etwa von Gerlach-Report.
Die Gründe waren dieselben, die jetzt bekanntgegeben werden. Auch das Ermittlungsverfahren war zumindest 2018 bereits eingeleitet. Den Vermittlern konnte dies nicht verborgen bleiben. Deshalb ist es unbegreiflich, warum sie diese Warnungen ignoriert und bis zum Schluss der bedenklichen PIM massenhaft Kunden zugetrieben haben. Das Mindeste, was man von einem Vermittler erwarten darf, ist, dass er sich über die Seriosität des Partners wenigstens aus allgemein zugänglichen Quellen erkundigt. Dies hat offenbar kein Vermittler für nötig gehalten.
Ansprüche gegen die Vermittler
Die Vermittler (sei es ein Goldschmied, Schmuckhändler, Anlageberater etc.) haben aber auch ihr Gutes: Von PIM erwartet man die Insolvenz. Für Anleger wird dort nicht viel zu holen sein, zumindest nicht kurz- oder auch nur mittelfristig. Aussichtsreicher wird sein, die Vermittler auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen.
Natürlich kennen wir nicht alle Formulare, die für die PIM-Geschäfte jemals verwendet wurden. Weil auf denen, die wir bislang gesehen haben, nur der Kaufpreis steht, aber nicht, was verkauft wird, fragt sich, ob der Goldkauf überhaupt wirksam zustande gekommen ist. Für die Unwirksamkeit der Verträge sprechen auch noch andere Gesichtspunkte.
Der Vermittler haftet für zweierlei: Zum einen darf er seinen Kunden nicht ohne Warnung einem Partner zuführen, von dem er weiß oder zumindest wissen muss, dass die Geldanlage dort womöglich verloren ist. Zum anderen muss er seinen Kunden vor einer übereilten Zahlung warnen: Wenn der vermittelte Vertrag nicht wirksam zustande kommt, aber der Kunde zahlt bereits darauf, bürdet ihm der pflichtwidrige Vermittler ein hohes Rückforderungsrisiko auf. So wird es mutmaßlich in vielen Fällen gewesen sein.
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