3G und 2G und das Grundgesetz

Immer mehr Bundesländer verschärfen ihre Corona-Regeln: Dabei sind die 3G- und 2G Corona Regelung mit Einschränkungen für Ungeimpfte verbunden.

3G und 2G Corona Regelung – rechtlich problematisch

Gleiche Sachverhalte sind gleich zu behandeln. Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist eine der fundamentalen Vorgaben des Grundgesetzes für die Rechtsordnung. Er steht dort in Artikel 3. Eine unterschiedliche Behandlung auf den ersten Blick gleichgelagerter Sachverhalte ist hier­nach nur statthaft, wenn es auf den zweiten Blick Umstände gibt, welche zur Bewahrung gleichwertiger oder höherrangiger Rechtsgüter eine Differenzierung rechtfertigen.

Nach Artikel 2 ist es Aufgabe des Staates, Schutz für Leib und Leben zu gewährleisten. Wenn eine lebensgefährliche Krankheit umgeht, kann es zum Infektionsschutz erforderlich und rechtlich zulässig sein, Personen, die aus wissenschaftlich erwiesenen Gründen als Überträger des Erregers besonders in Betracht kommen, in ihren Grundrechten einzuschränken.

Deshalb ist nichts dagegen einzuwenden, wenn sich aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreisende Menschen auf eine Infektion testen lassen und sich vorsorglich einige Tage in Quarantäne begeben müssen, bis feststeht, dass von ihnen kein Übertragungsrisiko ausgeht. Aus gleichen Gründen wird es auch verfassungsrechtlich zulässig sein, wenn Arbeitnehmer in ihren Betrieben einmal oder zweimal wöchentlich vor Arbeitsbeginn getestet und als infiziert erkannte Mitarbeiter nach Hause (beziehungsweise zum PCR-Test) geschickt werden: Gegenüber dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Einzelnen überwiegt das Interesse der übrigen Belegschaft, nicht angesteckt zu werden, ebenso das Interesse des Arbeitgebers an einem kontinuierlichen Betriebsablauf, der keinen hohen Krankenstand verträgt. So sehen es zumindest die meisten Arbeitsgerichte.

Ausgestritten ist auch die Frage, ob die regelmäßige Testung von Schülern verfassungsrecht­lich zulässig ist. Hier räumen die meisten Oberverwaltungsgerichte ein, dass bei Kindern und Jugendlichen nur ein geringes Risiko besteht, selbst eine akute Erkrankung oder gar einen schweren Krankheitsverlauf zu erleiden, doch kommen denklogisch auch Kinder als Überträ­ger des Erregers in Betracht, etwa an Lehrer, Erzieher oder Familienangehörige, die ihn dann ihrerseits am nächsten Tag an ihre Berufskollegen weiterreichen. Auch hier geht das Interesse der Allgemeinheit am Infektionsschutz dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht vor.

Alles, was in diesem Abschnitt steht, ist ausgestritten und im letzten halben Jahr von den Ge­richten durchaus einsehbar entschieden worden. Aussteht lediglich noch die Entscheidung über die Frage, ob das Sammelsurium von Maßnahmen, das in seiner Gesamtheit unter der englischen Bezeichnung „Lockdown“ in die deutsche Alltagssprache eingezogen ist, verfas­sungskonform oder hysterisch überzogener Aktionismus war. Darum geht es hier aber nicht.

Was bedeuten die 3G- und 2G-Corona Regelung?

Noch nie wurde die deutsche Sprache in so kurzer Zeit um so viele neue Begriffe bereichert wie in den letzten achtzehn Monaten. Die neuesten Wortschöpfungen sind 3G Corona Regelung und 2G Corona Regelung. 3G bedeutet: Geimpfte, Genesene und Getestete. 2G meint: Nur noch Geimpfte und Genesene- Regel bedeutet in diesem Fall, dass nur derjenige ein normales bürgerliches Leben weiterführen darf, der zu diesen zwei oder drei Personengruppen gehört. Im Umkehrschluss: Wer nicht dazu gehört, wird demnächst nicht einmal mehr im Supermarkt einkaufen dürfen. Solche Menschen müssen sich mittelfristig mit Leitungswasser begnügen, ihr Küchenschrank bleibt leer, und wenn das Waschpulver alle ist, wird man sie am Geruch ihrer Kleidung erkennen. Die sachliche Differenzierung zwischen diesem kümmerlichen Rest der Menschheit und den 3G- oder gar 2G-Menschen begründet die Politik mit der Notwendigkeit, die (so gut wie) virusfreien 2G- oder 3G-Menschen von den Virus-Trägern abzuson­dern, um endlich die Infektionskette dauerhaft zu unterbrechen.

Für die Politik sind Ungeimpfte Virus-Überträger

Als Virus-Überträger hat die Politik die Ungeimpften ausgemacht. Von ihnen allein geht die Gefahr aus. Um dies dem größten Teil der Bevölkerung klarzumachen, wurde das Framing herausgegeben, die Pandemie sei ausschließlich eine Pandemie der Ungeimpften. Dieses Schlagwort ist neuerdings zur Gebetsmühle aller Politiker geworden, nicht nur in Deutschland, und die Differenzierung zwischen edlen 2G- und 3G-Menschen und wilden Ungeimpften wird nicht nur in Europa, sondern auch in den Vereinigten Staaten und vor allem in Australien mit bemerkenswerter Stringenz durchgezogen. Um zu beurteilen, ob diese Differenzierung zu Recht oder zu Unrecht erfolgt, ist es erforderlich, die drei G auf ihre angebliche Reinheit zu untersuchen.

Die Geimpften

Die Geimpften: Am 21. Februar 2021 zitierten alle meinungsbildenden deutschen Medien den hochgebildeten Dr. med. Karl Lauterbach, Sc. D., der in einem Gespräch mit der Zeitung Bild am Sonntag auf Studien-Ergebnisse aus Israel und des Impfstoffherstellers Pfizer verwies und daraus den Schluss zog: „Diese Auswertungen sind von großer Bedeutung. Sie sind der erste klare Hinweis darauf, dass man sich nach der Impfung nicht ansteckt und auch nicht ansteckend ist.“

Quelle: zdf.de

Mittlerweile sind sechs Monate vergangen. In Israel waren Ende August 2021 rund 70 Prozent der Bevölkerung doppelt geimpft, und zwar alle mit Biontech von Pfizer. Am 31. August 2021 berichtete das Ärzteblatt: „Zahl der täglichen Neuinfektionen in Israel so hoch wie nie“. Von Gibraltar, das ebenfalls mit Biontech – sogar eine Impfquote von 100 Prozent erreicht hatte, berichtete die Süddeutsche Zeitung bereits Ende Juli 2021 von einem Inzidenzwert von 600.

Quelle: sueddeutsche.de

Abgesehen vom Inzidenzwert, der gerade um die 35 liegt, steht es um die Geimpften in Deutschland nicht viel besser: Am 3. September 2021 fand im Club Cuba Nova in Münster eine Party statt, an der rund 380 Menschen teilnahmen. Es galt sogar die schärfere 2G-Regelung, wonach nur Geimpfte und Genesene gegen Vorlage entsprechender Bescheinigungen eingelassen wurden. Am Ende der Party hatten sich 56 Personen bis zum Ende des Abends infiziert. Das Narrativ des Dr. Lauterbach, wer geimpft sei, könne niemand mehr anstecken, scheint in sich zusammengebrochen zu sein. Die Geimpften haben unter den als edel und rein definierten 2-G- und 3-G-Menschen offenbar doch nichts zu suchen, sondern sie sind genauso ansteckend wie die wilden Ungeimpften.

Die Genesenen

Die Genesenen: Als genesen gilt, wer an Covid-19 nachweislich erkrankt war und wieder gesundgeworden ist. Unwillkürlich bedauert man diese Gruppe, weil man spontan annimmt, wer zu ihr gehört, wird noch wenige Wochen zuvor auf einer Intensivstation dem Tod ins Auge gesehen haben. Dies trifft indes auf die allerwenigsten zu. Die allermeisten waren zunächst positiv getestet worden und mussten anschließend zwei Wochen Quarantäne über sich ergehen lassen, wobei der Krankheitsverlauf symptomfrei oder allenfalls leicht verlief. So oder so erreichten sie damit die Immunität gegen das Virus. In Frankreich hat sich unter jungen Menschen herumgesprochen, dass man den Freiheit verheißenden Pass Sanitaire auch ohne Impfung bekommt, wenn man als genesen gilt. Deshalb legen es viele von ihnen gezielt darauf an, sich zu infizieren: Ihre Altersgruppe darf mit einem symptomfreien oder nur ganz leichten Verlauf rechnen, und zwei Wochen später haben sie den Status eines Genesenen erreicht (www.focus.de/politik/ausland/seltsamer-trend-junge-franzosen-wollen-sich-mit-corona-anstecken-ich-habe-alles-versucht).

Nur: Genesene mögen zwar auf natürliche Weise immun geworden sein, wie die Geimpften künstlich immunisiert sind, doch spricht überhaupt nichts dafür, dass ihnen das Virus nicht anhaftet und sie es an andere nicht genauso weitergeben können wie Geimpfte oder Ungeimpfte.

Die Getesteten

Die Getesteten: Sie sind die einzig wirklich Reinen im exklusiven 3-G-Club, denn sie haben durch einen Test bewiesen, dass sie das Virus nicht in sich tragen und es dementsprechend nicht weitergeben können. Allerdings ist dieser Status kurzlebig und teuer: Absehbar wird er nur für einen Tag gelten, und wenn man für die Kosten der Tests selbst aufkommen muss, wird der Preis für einen Tag mit vollen Grundrechten angeblich bei 30 Euro liegen. Selbst wenn Kinder von diesen Kosten befreit würden, läge der Preis einer auf zwei Tage in der Woche beschränkten kleinen Freiheit bei über 3.000 Euro im Jahr. Das muss man sich leisten können. Sozial ist dies nicht. Natürlich wird jener Dr. med. Lauterbach, der dem Vernehmen nach einer sozialen Partei angehört, an dieser Stelle gleich einwenden, man müsse sich doch nur impfen lassen: Dies sei der kostenlose und deshalb soziale Weg in die grenzenlose Freiheit. Rechnerisch trifft dies zu, sachlich nicht: Dann gehört man zwar zur Gruppe der Geimpften, welche, wie zu sehen war, das Virus aber genauso verbreiten wie die Ungeimpften. Zum Infektionsschutz der Allgemeinheit tragen sie nicht bei, allenfalls zum eigenen.

Wenn man schon in Grundrechte eingreift, muss die Maßnahme auch geeignet sein, zum vorgestellten Ziel zu führen. Die Unterbrechung der Infektionskette durch die Einteilung der Gesellschaft in einen angeblich sauberen 3G- und einen noch saubereren 2G-Club auf der einen Seite und den ungehobelten Rest bewirkt diesen Erfolg eindeutig nicht, wie zu sehen war. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es nur darum geht, die Menschen zu zwingen, sich impfen zu lassen.

Es ist gewiss kein durch Gesetz direkt und ausdrücklich angeordneter Impfzwang, aber es sind Gesetze und Rechtsverordnungen, die so erhebliche Einschränkungen für alle Ungeimpften vorsehen, dass diese noch stärker eingeschränkt werden als vor dem Sommer im Lockdown: In den Supermarkt konnten Ungeimpfte während des Lockdown noch gehen. Bei 3G müssen sie bald 30 Euro Eintrittsgeld bezahlen, um ihre existenznotwenige Grundausstattung einzukaufen. Bei 2G ist aber auch diese Möglichkeit dahin.

Das Druckmittel heißt: Wir nehmen Ihnen jetzt mal Ihre Grundrechte weg, und wenn Sie fügsam sind und sich artig impfen lassen, bekommen Sie sie zurück. Wenn man aber Grundrechte tatsächlich in diese Art Geiselhaft nehmen kann, dann verlieren sie damit ihren Sinn und ihre schützende Kraft als unveräußerliche Mindestrechte.

2G Corona Regelung bei Medizinern – keine Behandlung von Ungeimpften

Es sind aber nicht nur die Regierenden, die mit Gesetzen und Rechtsverordnungen Druck aufmachen. Auch immer mehr Ärzte kündigen an, ab sofort oder in naher Zukunft nur noch Geimpfte und Genesene zu behandeln. Ob dies rechtlich zulässig ist, darf bezweifelt werden, sollte aber an anderer Stelle erörtert werden.

Quelle: medical-tribune.de

Professor Wolfram Henn ist Mitglied des Deutschen Ethikrates. Er hat kein Problem damit, wenn Nichtgeimpfte Nachteile haben. „Wer sein Recht auf Unvernunft wahrnehmen will, der muss damit rechnen, dass sich andere vor ihm schützen“, sagte er in einem Interview im Bayerischen Rundfunk. Er befürwortet auch, das Ungeimpfte Corona-Tests künftig selbst bezahlen müssen: „Es ist nicht Aufgabe des Staates, aus Steuergeldern Unvernunft zu finanzieren.“

Professor Henn vertritt eine eigenartige Ansicht. Er lebt offenbar im Irrtum, dass die Rechtsordnung ein „Recht auf Unvernunft“ kennt und schützt. Diesen Irrtum muss man ihm aber nachsehen, denn er ist Humangenetiker und kein Jurist. Die Rechtsordnung kennt kein Recht auf Unvernunft. Sie kennt höchstens ein Grundrecht auf Meinungsfreiheit, welches sowohl die freie Meinungsbildung als auch die freie Meinungsäußerung schützt.

Es steht in Artikel 5 des Grundgesetzes. Wer von diesem Grundrecht Gebrauch macht und für sich zum Ergebnis gelangt, sich nicht impfen lassen zu wollen, darf nicht sanktioniert werden, auch nicht indirekt. Die Ausübung von Grundrechten ist ebenso bedingungslos wie kostenlos. In einer freien Gesellschaft, die sich in ihrer Verfassung der Meinungsvielfalt sowie der Gleichbehandlung und außerhalb des Wortlauts des Grundgesetzes dem gegenseitigen Respekt und der Toleranz verschrieben hat, ist es mit diesen ethischen Grundsätzen unvereinbar, wenn ausgerechnet ein Mitglied des Ethikrates zur Intoleranz gegen einen Teil der Gesellschaft aufruft, indem er ihn als vernunftbefreite Narren lächerlich macht.

Was Professor Henn in seinen vielfältigen Studien überhaupt entgangen zu sein scheint, ist der naturwissenschaftlich als erwiesen geltende Umstand, dass der Mensch in ungeimpftem Zustand zur Welt kommt. Es muss der freien Entscheidung jedes Menschen belassen bleiben, ob er an diesem Zustand etwas ändern möchte oder nicht. Die Gründe für die eine oder andere Entscheidung müssen gerade in einer offenen, pluralistischen Gesellschaft respektiert werden.

Wer die individuellen Gründe des Einzelnen nicht einmal kennt, sie aber allein im Rückschluss aus der Entscheidung pauschal als unvernünftig verwirft, verweigert diesen Respekt. Zweifellos verdient die Ansicht Professor Henns denselben Respekt, und es darf auch nicht übersehen werden, dass er sich bei ihrer Entäußerung keineswegs anmaßte, auch für die 25 sonstigen Mitglieder des Deutschen Ethikrates zu sprechen. Es ist seine persönliche Ansicht. Dass er sie geäußert hat, ist nicht zu beanstanden. Nicht akzeptabel sind allerdings seine Formulierungen, mit denen er die gewissermaßen naturbelassenen Menschen verächtlich macht. Wer zu demagogischen Entgleisungen neigt, sollte sich die Frage stellen, ob der Deutsche Ethikrat der richtige Platz für ihn ist.

Klagen gegen Corona Schutzmaßnahmen

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