Mehr Gehalt durch Optimierung des Nettolohnes – Arbeitgeberzuschüsse

Immer mehr Arbeitgeber, die im Wettstreit um die besten Arbeitskräfte die Nase vorn haben möchten, entscheiden sich für steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse. Dabei handelt es sich um bestimmte Zuschüsse und Zuwendungen, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zukommen lassen kann und auf die je nach Art der Zuwendung keine oder nur pauschalierte Lohnsteuern gezahlt werden müssen und auf die keine Abgaben zur Sozialversicherung fällig werden. Die Zahlungen des Arbeitgebers kommen anders als reguläre Lohnzahlungen also in voller Höhe beim Arbeitnehmer an. Für den Arbeitgeber verursachen sie gleichzeitig geringere Lohnkosten. Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse stellen also einen klaren Vorteil für beide beteiligten Seiten dar – es kommt zur Win-win-Situation.

Welche steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse gibt es?

Bei steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen handelt es sich um bestimmte Zuwendungen, die per Gesetz bis zu bestimmten Höhen gar nicht oder nur pauschaliert der Lohnsteuer unterliegen und auf die auch keine Sozialversicherungsabgaben anfallen. Die Form der steuerfreien Zuschüsse kann sehr unterschiedlich ausfallen. Wie so oft gilt es jedoch eine Reihe von Regeln und Grenzen einzuhalten. Das betrifft insbesondere die Art, beziehungsweise den Zweck, zu dem steuerfreie Zuschüsse gezahlt werden und deren Höhe. Gesetzlich als steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse anerkannt, sind zum Beispiel:

  • Gutscheine für Waren und Sachbezüge
  • Zuschüsse für Kinderbetreuungskosten
  • Betriebliche Gesundheitsförderung
  • Verpflegung
  • Fort- und Weiterbildung
  • Berufsbekleidung
  • Firmenwagen
  • Fahrkarten für Öffentlichen Personennahverkehr
  • etc.

Zuschüsse für Kinderbetreuung

Anders als die meisten anderen Zuwendungen sind Zuschüsse für Kinderbetreuung (Kita-Beitrag) unbegrenzt steuerfrei. Auch wenn der Zuschuss in der Höhe unbegrenzt ist, gelten bestimmte Bedingungen. So ist der Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung nur steuerfrei, solange Kinder noch nicht im schulpflichtigen Alter sind und auch tatsächlich betreut werden.

Betriebliche Gesundheitsförderung

Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern Kosten für bestimmte Gesundheitskurse als steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zukommen lassen. Die Höchstgrenze liegt hierfür bei 500,00 Euro pro Jahr und Mitarbeiter. Damit die Arbeitgeberzuschüsse tatsächlich steuerfrei sind, müssen sie für Kurse und Maßnahmen eingesetzt werden, die auch von Krankenkassen als Präventionsmaßnahmen anerkannt werden.

Gutscheine für Waren oder Sachbezüge

Gutscheine für Waren oder Sachbezüge können ebenfalls als steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse eingesetzt werden. Insbesondere in Form von Tankgutscheinen sind sie bei vielen Arbeitnehmern sehr beliebt. Die Freigrenze liegt bei 44 Euro pro Monat und darf nicht überschritten werden. Andernfalls wird der Zuschuss vollständig steuerpflichtig. Für den begünstigten Arbeitnehmer bedeutet dies, dass gerade bei Tankgutscheinen Vorsicht geboten ist, dass die Freigrenze nicht unbeabsichtigt doch überschritten wird.

Fahrtkostenzuschuss

Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, einen Zuschuss zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in bar zu bezahlen und diesen mit einem Steuersatz von 15 Prozent (zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) pauschal zu versteuern. Bei dieser Variante unterliegt der Fahrtkostenersatz nicht dem Sozialversicherungsabzug.

Umzugskosten

Ein steuerfreier Arbeitgeberzuschuss, der umfangreichen Vorgaben und Regelungen unterliegt, sind Zuschüsse zu Umzugskosten. Grundsätzlich gilt, dass Kosten insbesondere immer dann vom Arbeitgeber als Zuschuss übernommen werden können, wenn die Verlegung des Wohnsitzes tatsächlich beruflich bedingt ist. Grundlage für die Höhe des steuerfreien Zuschusses vom Arbeitgeber ist das sogenannte Bundesumzugskostengesetz.

Individuelle Beratung erforderlich

Die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten von steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen beruhen auf der gezielten Ausnutzung bestehender steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Spielräume, die der Gesetzgeber geschaffen hat. Das setzt wiederum umfangreiches Wissen in den Bereichen des Sozialversicherungs- und Steuerrechts voraus. Aus diesem Grund ist es für Arbeitgeber angebracht, sich vor dem Einsatz von steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen professionell und kompetent beraten zu lassen.

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