Provisionsrückforderungsansprüche abwehren

Provisionsrückforderungsansprüche: Frühzeitig handeln – 80 % der Fälle lassen sich außergerichtlich abwehren

Viele Versicherungsvermittler stehen nach der Beendigung ihres Vermittlervertrags oder bei Storno eines Versicherungsvertrags plötzlich vor einer finanziellen Belastung: Der Versicherer oder Vertrieb fordert die Rückzahlung von Provisionen – teils in beträchtlicher Höhe. Die Fristen zur Zahlung sind knapp, der Ton druckvoll. In dieser Situation fällt es schwer, einen kühlen Kopf zu bewahren.

Doch wer jetzt richtig handelt und rechtzeitig professionelle Hilfe in Anspruch nimmt, kann sich in vielen Fällen erfolgreich gegen Provisionsforderungen zur Wehr setzen – ohne Gerichtsverfahren.

In 80 % der Fälle erfolgreich – mit spezialisierten Anwälten

Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist seit vielen Jahren auf das Vertriebsrecht spezialisiert. Wir vertreten bundesweit Versicherungsvermittler, die mit Provisionsrückforderungsansprüchen konfrontiert werden. Aus dieser Erfahrung wissen wir: In etwa 80 % der Fälle gelingt es uns, die Forderungen bereits im außergerichtlichen Stadium erfolgreich abzuwehren.

Diese Erfolgsquote ist kein Zufall – sie beruht auf unserer Spezialisierung und tiefgehenden Kenntnis der komplexen Provisionsregelungen, der einschlägigen Rechtsprechung und der typischen Schwachstellen in der Argumentation der Versicherer.

Diese Erfolgsquote erreichen in der Regel nur auf Vertriebsrecht & Vermittlungsrecht spezialisierte Kanzleien. Uns begegnen regelmäßig Vermittler, die zunächst anwaltliche Hilfe gesucht haben, allerdings nicht auf Vertriebsrecht spezialisierte Anwälte. In solchen Fällen wird häufig zu spät, zu pauschal oder mit der falschen Argumentation reagiert – mit teils erheblichen finanziellen Folgen.

Typischer Ablauf: Vom ersten Schreiben bis zur Klage

  1. Zahlungsaufforderung durch den Versicherer oder Vertrieb – oft ohne vollständige Abrechnung, konkrete Nachweise oder Buchauszug.
  2. Vermittler reagieren unsicher – entweder mit Schweigen, einer schriftlichen Rechtfertigung oder dem Angebot einer Ratenzahlung.
  3. Mahnbescheid oder Klage, wenn keine fachkundige Verteidigung erfolgt.

Achtung: Kein vorschnelles Schuldanerkenntnis – keine Ratenzahlung!

Ein häufiger Fehler: Aus Angst vor Konsequenzen bieten viele Vermittler vorschnell eine Ratenzahlung an oder unterzeichnen ein Schuldanerkenntnis. Dabei übersehen sie, dass sie sich damit rechtlich binden – und dem Versicherer die perfekte Grundlage liefern, die Forderung durchzusetzen.

Unsere dringende Empfehlung: Reagieren Sie nicht schriftlich auf die Forderung, bevor Sie mit uns gesprochen haben.

Was wir für Sie prüfen – und warum es sich lohnt

Wir analysieren jede Rückforderung im Detail. Dabei kommt es u. a. auf folgende Punkte an:

  • Wurde die Stornoabwehrpflicht (Nachbearbeitung) erfüllt?
  • Ist die Provisionsberechnung nachvollziehbar?
  • Besteht eine wirksame Provisionshaftungsvereinbarung – und wurde die Frist eingehalten?
  • Wurden Stornoreserven korrekt eingesetzt?
  • Ist der Anspruch vollständig belegt und korrekt hergeleitet?

Nicht selten fehlt es an einem oder mehreren dieser Punkte – und damit an der rechtlichen Grundlage für die Rückforderung. Das nutzen wir für Ihre Verteidigung.

Warum sich frühes Handeln auszahlt

Wenn Sie uns frühzeitig einbinden, können wir gezielt reagieren – sachlich, rechtlich fundiert und ohne Eskalation. So gelingt es uns in der Mehrzahl der Fälle, dass der Versicherer seinen Anspruch nicht weiterverfolgt.

Je länger Sie warten oder selbst aktiv werden, desto schwieriger wird es, den Fall noch außergerichtlich zu klären. Insbesondere Ratenzahlungen oder Anerkenntnisse machen eine Verteidigung oft unmöglich.

Weiterführender Beitrag:

Wenn Sie mehr zu den rechtlichen Grundlagen von Provisionsrückforderungen erfahren möchten, empfehlen wir unseren ausführlichen Beitrag: Provisionsrückforderungen – So wehren Sie sich erfolgreich dagegen

Ersteinschätzung

Sie haben eine Rückforderung für Provisionen erhalten? Dann sprechen Sie mit uns – bevor Sie reagieren. Wir prüfen den Fall kurzfristig und geben Ihnen eine fundierte Ersteinschätzung. Falls eine Verteidigung Erfolg verspricht, übernehmen wir die weitere außergerichtliche Abwehr und schützen Sie vor rechtlichen Nachteilen.

Sie haben Post vom Versicherer bekommen? Dann handeln Sie jetzt – nicht später. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich gegen Provisonsrückforderungsansprüche erfolgreich wehren können.

Ihre Ansprechpartnerin:

Rechtsanwältin Katja Haug
☎︎ 0341-355 205 11
info@haug-hoefer.de

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