
„Wenn Du Erbe sein willst, besuche mich regelmäßig!“ Darf erwünschtes Verhalten „erkauft“ werden?
ErbrechtDer Großvater hatte in einem handschriftlichen Testament seine Ehefrau und einen Sohn aus erster Ehe als Erben von je 25 Prozent seines Erbes eingesetzt. Die übrigen 50 Prozent des Erbes im fünfstelligen Bereich sollten an die beiden (minderjährigen)…