Politische Betätigung als Kündigungsgrund?

Politische Betätigung als wichtiger Kündigungsgrund? Welche Auswirkungen die politische Betätigung eines Künstlers auf einen abgeschlossen Engagementvertrag haben kann, lesen Sie in unserem aktuellen Beitrag.

Politische Betätigung ein Kündigungsgrund?

Der Mandant unserer Rechtsanwaltskanzlei ist Kabarettist. Er übt diesen schwierigen Beruf seit zwanzig oder dreißig Jahren aus. Wie lange genau, haben wir ihn nicht gefragt, denn darauf kommt es für seinen Fall nicht an. Weil wir aber selbst schon im Publikum saßen, wissen wir: Wo immer er auftritt, mögen ihn die Leute. Dies liegt an seinem feinen Humor, mit dem er die Verhältnisse seiner Zeit betrachtet. Damit wurde er im Lauf der Jahrzehnte bekannt. Ein paar Plakate mit seinem Namen genügen für eine ausverkaufte Vorstellung. Deshalb ist der Kalender unseres Mandanten auf viele Monate, eigentlich sogar auf Jahre hinaus mit Auftrittsterminen gut gefüllt.

Im Januar 2020 war vom Corona-Virus noch bestenfalls sporadisch die Rede. Damals dachte man noch, dass es so etwas höchstens in China gibt, aber doch nicht bei uns in Deutschland, nein. In Deutschland war damals die Welt jedenfalls noch in Ordnung. Niemand ahnte, wie stark dieses Virus die Welt und ihre Bewohner schon bald verändern würde.

In diesem Januar 2020 fragte der Ländliche Kulturverein Eselsborn e. V. bei unserem Mandanten an, ob er vielleicht einmal im dortigen Theatersaal auftreten könnte. Unser Mandant blätterte in seinem Terminkalender und nannte einen ersten freien Termin im Januar 2022. Damit war der Ländliche Kulturverein Eselsborn e. V. einverstanden.

Es wurde ein schriftlicher Vertrag geschlossen, in dem vereinbart wurde, dass die Erlöse aus dem Kartenverkauf nach der Vorstellung zwischen dem Veranstalter und dem Kabarettisten je zur Hälfte geteilt werden sollten. Vereinbart war dort aber auch ein fester Betrag, der dem Künstler in jedem Fall zusteht, wenn der Veranstalter den Auftritt ohne triftigen Grund absagt. Derartige Klauseln sind in solchen Verträgen üblich, und ihr Sinn leuchtet ein.

Gründung der Partei „Die Basis“

Zwischen dem Vertragsabschluss im Januar 2020 und dem Auftrittstermin im Januar 2022 ereignete sich in Deutschland vieles, was man bis dahin nicht für möglich gehalten hatte. Die Gesellschaft zerfiel in zwei Lager: Das eine Lager setzte sich bereitwillig Masken auf, wie man sie bis dahin nur aus Tischlereien oder aus Arztserien gekannt hatte, und dankte der Regierung innig für ihre strengen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Das andere Lager hielt diese Panik für hysterischen Irrsinn, sah in den verordneten Beschränkungen des menschlichen Zusammenlebens eine Verletzung der im Grundgesetz garantierten Freiheitsrechte und ging in Opposition. Meinungsverschiedenheiten gehören in einer Demokratie zum Alltag.

Neu war an der Entwicklung jener Zeit, dass den Kritikern der Regierung die Debatte rigoros verweigert wurde. Darüber gab es Unmut, der sich in vielfältiger Weise entlud. Es wurden sogar neue Parteien gegründet. Eine davon nennt sich „Die Basis“. Sie tritt dafür ein, dass über grundsätzliche Themen nicht ein Parlament aus Berufspolitikern, sondern die Bevölkerung unmittelbar entscheiden soll.

Ganz verkehrt ist dieser Standpunkt nicht: Schließlich ist es stets die Bevölkerung, die die Suppe auslöffelt, die aus guten oder schlechten Entscheidungen gekocht wird. In der Schweiz, einem Ursprungsort der Demokratie, wird dies schon immer so gehandhabt, und schlecht gefahren sind die Eidgenossen damit nicht. So ungefähr dachte unser Kabarettist, als er im Frühjahr 2021 der Partei „Die Basis“ beitrat.

Jener Kabarettist ist ein Mensch, der gut aussieht und gut vor Menschen reden kann (sonst hätte er es auf der Bühne nicht so weit gebracht). Weil nicht jeder über diese Eigenschaften zugleich verfügt, war es fast unumgänglich, dass ihn die neue Partei als Kandidaten für die Bundestagswahl 2021 ins Rennen schickte. Außerdem hatte er 2021 unerwartet viel Zeit: Durch die Corona-Maßnahmen konnte er monatelang nirgends auftreten.

Als Kandidat muss man Werbung für sich machen. Überall in seinem Wahlkreis war auf Plakaten sein Bild zu sehen, neben dem er seine basisdemokratische Überzeugung in der Art eines Kabarettisten ausdrückte:

„Es geht um die Wurst. Gib deinen Senf dazu!“

Die Wahlkampfreden eines Kabarettisten sind origineller als die von Berufspolitikern. Jedenfalls fanden sie ein amüsiertes Publikum, das sie auf zahlreichen Videos festhielt, die es bei Youtube veröffentlichte. Die Bundestagswahl ging vorüber. Für einen Sitz im Bundestag reichten die Stimmen nicht, die der Kabarettist errungen hatte. Damit hatte er aber wahrscheinlich selbst nicht gerechnet. Ganz und gar nicht hatte er allerdings mit dem gerechnet, was dann kam:

Wie ist Ihr Impfstatus?

Mitte Dezember 2021 meldete sich der Ländliche Kulturverein Eselsborn e. V. telefonisch beim Kabarettisten. Die Vereinsvorsitzende wollte von ihm wissen, wie sein „Impfstatus“ sei. Der Kabarettist war über diese Frage erstaunt. Er sagte zur Anruferin, dass sie dies nichts anging, versicherte ihr aber, dass er bei seinem drei Wochen später stattfindenden Auftritt den Voraussetzungen der Corona-Schutzverordnung ihres Bundeslandes bestimmt genügen würde.

Mit dieser Antwort wollte sich die Anruferin aber nicht zufriedengeben. Schließlich platzte aus ihr heraus, was sie wirklich umtrieb: Dies war seine Kandidatur bei der Bundestagswahl für „Die Basis“. Kritik an der Regierung, meinte sie, wolle das Publikum des Ländlichen Kulturvereins Eselsborn e. V. bestimmt nicht hören, und deshalb sage sie den Auftritt ab. Der Kabarettist wollte noch sagen, dass Kabarett eigentlich immer die Regierung auf die Schippe nimmt, sonst wäre es kein Kabarett, aber dazu hatte er keine Gelegenheit mehr, weil das Telefonat abrupt beendet wurde. Zwei Tage später ging die Absage schriftlich ein.

Der Kabarettist war der Auffassung, dass der Ländliche Kulturverein Eselsborn e. V. seinen Auftritt ohne triftigen Grund abgesagt hätte. Deshalb schrieb er eine Rechnung über den für diesen Fall vereinbarten Betrag. Der Verein zahlte nicht, auch nicht auf Mahnung hin, und deshalb landete die Sache vor Gericht.

Der Impfstatus ging den Verein nicht an

Das Urteil wurde am 04.11.2022 verkündet. Das Gericht meinte, in der Tat sei es so, dass den Ländlichen Kulturverein Eselsborn e. V. der Impfstatus des Kabarettisten nichts anging. Ein triftiger Grund wäre allenfalls gewesen, wenn der Kabarettist am Tag des Auftritts nicht wenigstens eine negative Testbescheinigung hätte vorlegen können, denn davon war der Auftritt nach der Corona-Schutzverordnung des betreffenden Bundeslandes abhängig. Weil der Verein aber vorher schon gekündigt hätte, hätte dieser Fall eines triftigen Grundes von vornherein gar nicht eintreten können. Darauf könne die Kündigung nicht gestützt werden.

Bis zu dieser Stelle ist das Urteil richtig. Dann aber meint der Richter auf Seite 4:

Niemand will sich den Auftritt eines Künstlers ansehen, der Mitglied und sogar Bundestagskandidat der „als demokratiefeindlich geltenden rechtsextremistischen Splitterpartei Die Basis“ ist. Mit dieser Gesinnung verletze der Kabarettist schuldhaft das allgemein geltende Gebot der Rücksichtnahme nach § 241 BGB, denn er könne redlicher Weise nicht erwarten, dass jemandem wie ihm Gelegenheit zum Auftritt geboten wird. Deshalb sei allein das Gedankengut, das der Kabarettist vertritt, ein triftiger Grund für eine Absage seines Auftritts.

Nach der Niederschrift dieses verwegenen Gedankens konnte sich der Richter nicht zurückhalten, auf Seite 5 einen weiteren Geistesblitz hinzuzufügen:

Wenn jemand den Auftritt des Kabarettisten schuldhaft verhindert hätte, sei es der Kabarettist höchst selbst. Deshalb bekäme der Kabarettist nicht nur kein Geld, sondern sei umgekehrt verpflichtet, dem Ländlichen Kulturverein Eselsborn e. V. den entgangenen Gewinn aus dem abgesagten Abend zu ersetzen. Nur sei es leider, leider in dem Rechtsstreit um diese Frage nicht gegangen, weshalb das Gericht hierüber nicht über den entgangenen Gewinn entscheiden konnte. Damit sollte zum Ausdruck gebracht werden, dass der Ländliche Kulturverein Eselsborn e. V. sicher damit rechnen darf, diesen Schadensersatz zugesprochen zu bekommen, falls er sich entschließen sollte, bei demselben Gericht gegen den Kabarettisten zu klagen.

„Die Basis“- Eine extremistische Partei?

Bemerkenswert ist, dass sich das Gericht mit keinem Wort mit der Frage auseinandersetzt, ob und warum die Partei „Die Basis“ rechtsextremistisch ist oder nicht: Geradezu paradox ist, wie eine Partei, die zufolge ihres im Internet nachlesbaren Parteiprogramms mehr direkte Demokratie einfordert, überhaupt „demokratiefeindlich“ sein kann. Geradezu atemberaubend ist die Formulierung, dass jene Partei als „demokratiefeindlich gilt“.

Dieses „gilt“ schließt sich ebenso devot wie unbekümmert irgendeiner subjektiven Wertung an, die ihrerseits offenlässt, wer sie abgegeben hat, mit welcher Kompetenz sie abgegeben wurde, und auf welchen sachlichen Gründen sie beruht. Dazu macht sich der Richter in der Urteilsbegründung keinerlei eigenen Gedanken, im Gegenteil: Er geht davon aus, dass jedes Wort, das er schreibt, wahr und geradezu selbstverständlich ist. Damit übernimmt er für sein Urteil unreflektiert die Vorurteile anderer. Das darf nicht sein.

Ein absolutes Novum ist, dass ein Gericht in einer Urteilsbegründung im Voraus einen umgekehrten Anspruch der Beklagtenpartei bejaht, den diese gar nicht eingeklagt hat, wahrscheinlich, weil sie selbst auf diese verwegene Idee noch nicht einmal im Traum gekommen ist. In einem Urteil ist eine solche provokative Herausforderung einer Partei zum nächsten Prozess ist nicht bloß eine stilistische Rarität, sondern eine Überschreitung der Grenzen einer sachlichen Prozessführung.

Vor allem hat der Richter in seiner blinden Wut auf den Kabarettisten und „Die Basis“ bei seiner kostenlosen Rechtsberatung für den Ländlichen Kulturverein Eselsborn e. V. auch juristisch danebengehauen: Falls der Ländliche Kulturverein Eselsborn e. V. seinen Rat tatsächlich annehmen sollte, bei demselben Gericht zu klagen, wird er sicher nicht gewinnen: Für eine Klage gegen den Kabarettisten ist das schneidige Gericht nämlich örtlich gar nicht zuständig, weil der Kabarettist gut siebenhundert Kilometer entfernt in einem ganz anderen Bundesland wohnt. Die Klage gegen ihn würde als unzulässig abgewiesen.

Wegen unserer Pflicht zur Berufsverschwiegenheit sind hier alle Namen Schall und Rauch. Den Ländlichen Kulturverein haben wir erfunden, und eine politische Gemeinde namens Eselsborn gibt es zumindest laut Google nicht. Das Urteil gibt es natürlich. Es ist das Urteil des Amtsgerichts R. Mehr können wir aber nicht verraten.

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