
Anspruch auf Entschädigung wegen geschlossener Kindergärten und Schulen
Im Maßnahmepaket der Bundesregierung wurde am 23.03.2020 beschlossen, dass Eltern von Kindern bis 12 Jahren, die wegen der angeordneten Schul- und Kitaschließungen zu Hause bleiben müssen und dadurch Einkommen verlieren, Anspruch auf Entschädigung durch den Staat erhalten.
Gezahlt werden sollen 67 % des Nettoeinkommens, aber maximal 2016 Euro im Monat für eine Dauer von höchstens 6 Wochen.
Zahlreiche Voraussetzungen
Voraussetzung sei, dass die Betroffenen keine anderweitige zumutbare Betreuung, z. B. durch den anderen Elternteil oder die Notbetreuung in den Einrichtungen realisieren könnten. Eine mögliche Betreuung durch Großeltern zählt hierzu nicht.
Der Anspruch soll entfallen, wenn die Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld bekommen oder andere Möglichkeiten haben, der Tätigkeit vorübergehend bezahlt fernzubleiben (Abbau von Überstunden). Ob hierzu auch Urlaub gehört, ist noch nicht bekannt.
Zuständigkeit
Vorerst sollte diese Entschädigungsregelung bis zum Ende des Jahres 2020 gelten. Die Auszahlung der Gelder soll über die Arbeitgeber erfolgen, die sie bei den zuständigen Landesbehörden beantragen müssen. Welche Landesbehörde in Sachsen zuständig sein wird, ist noch nicht veröffentlicht worden.
Kurz zusammengefasst:
Voraussetzungen:
Kinder bis 12 Jahren
Elternteil muss zur Betreuung unentgeltlich zu Hause bleiben
keine anderweitige zumutbare Betreuung
keine Möglichkeit zum Abbau von Zeitguthaben
kein Bezug von Kurzarbeitergeld
Höhe:
67 % des Nettoeinkommens, maximal 2.016,00 EUR im Monat, längstens 6 Wochen
Update 26.03.2020:
Keine Elternbeiträge
Laut Mitteilung des Freistaates Sachsen werden für den Zeitraum der Schließung von Kindertageseinrichtungen, Orten der Kindertagespflege und Horten keine Elternbeiträge erhoben. Das gilt auch für diejenigen, die eine Notbetreuung in Anspruch nehmen.
Quelle: https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html
Wir informieren Sie, sobald es hierzu neue Informationen gibt.
Stand: 26.03.2020